Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenbediener

Die Ausbildung erfolgt gemäß den Anforderungen der Berufsgenossenschaft entsprechend der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (bisher BGV A1) sowie der Ausbildungsverordnung DGUV Grundsatz 308 008 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis für Hubarbeitsbühnenbediener“ (bisher BGG 966).